Geschäftsordnung
1.) Regelmäßige Besuche von Spielen des VfB Stuttgart
Der Club übernimmt die Sammelbestellungen von Einzel- und Dauerkarten für seine Mitglieder, wobei Einzelkarten auch für Nichtmitglieder bestellt werden können. Dauerkarten können nur in Ausnahmefällen von Nichtmitgliedern bestellt werden. Darüber entscheidet jedoch jeweils die Vorstandschaft. Dauerkarten sind über den Fan-Club wesentlich verbilligt. Dieser Preisvorteil wird voll an die Mitglieder weitergegeben. Jedes Mitglied hat ein Recht auf die jährliche Verlängerung seines Dauerkartenplatzes, sofern dies auch vom VfB Stuttgart gewährleistet wird. Nichtmitglieder haben auf Ihre Dauerkarte nur Anspruch, solange diese Plätze nicht für Mitglieder benötigt werden.
Je nach Teilnehmerzahl werden Fahrgemeinschaften, Zug- oder Busfahrten organisiert. Hierbei dürfen selbstverständlich auch Fans, die nicht im Verein organisiert sind, mitfahren. Die Teilnahme an den Spielen ist freiwillig.
2.) Verzicht auf Gewalt
Der Verzicht auf Gewalt ist oberstes Gebot für den Beitritt in den Fan-Club. All zu oft kommt es vor, dass Fußballspiele mit Streitereien, wenn nicht gar mit brutalsten Schlägereien enden. Diesem wollen wir entgegentreten und wenigstens nach unserer Möglichkeit, keine Gewalt provozieren und uns auch nicht auf gegnerische Provokationen einlassen. Ein gutes Gespräch mit gegnerischen Fans bleibt beiden Seiten in positiver Erinnerung und vermindert die leider viel zu häufig vorhandene Gewaltbereitschaft vieler Fans.
Wer sich nicht an die Gewaltverzichtserklärung hält, wird aus dem Verein fristlos ausgeschlossen. Da die Gewaltverzichtserklärung von jedem einzelnen auch direkt beim VfB vorliegt und dieser eine strikte Einhaltung auch überwacht, ist es ebenfalls Aufgabe des Fan-Clubs, eventuell zu Unrecht verdächtigte bzw. angezeigte Mitglieder zu unterstützen, um den Vorwurf zu widerlegen. Die Hauptbeweislast trägt jedoch der Verdächtige selbst.
Rauchbomben und Feuerwerkskörper verhüllen nicht nur das ganze Stadion mit Qualm und Gestank, sondern gefährden auch die Gesundheit der ganzen Fangemeinde. Solche Aktionen sind nicht unser Stil. Deshalb wird mit der Aufnahme in den Verein auch ein Verzicht auf den Einsatz solcher Unsinnigkeiten, gefordert.
3.) Die Organe des Vereins
a) Die Vorstandschaft besteht aus
dem 1. Vorstand
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich sowie beim VfB Stuttgart. Er hat Einzelvertretungsbefugnis.
dem 2. Vorsitzenden
Ist der 1. Vorsitzende verhindert, so vertritt ihn der 2. Vorsitzende in allen Rechten und Pflichten. Auch er hat Einzelvertretungsbefugnis.
dem Schriftführer
Erführt die Protokolle über alle Vorstandsitzungen und über die Generalversammlung. Die Protokolle müssen alle wesentlichen Beschlüsse beinhalten und werden jeweils vom Schriftführer und vom Vorsitzenden unterschrieben. Außerdem fertigt der Schriftführer zu jeder Generalversammlung eine Anwesenheitsliste an.
dem Kassier
Dieser erledigt alle Kassengeschäfte. Er ist berechtigt, alle diesbezüglichen Schriftstücke zu unterzeichnen. Er ist verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres fertigt er den Jahresabschluss und veranlasst die Prüfung der Kasse durch den/die gewählten Kassenprüfer.
Das Vereinskonto ist grundsätzlich im Haben zu führen. In Ausnahmefällen darf es kurzfristig überzogen werden, wenn der Ausgleich in absehbarer Zeit gewährleistet ist (Einzug der Forderungen etc.). Auch der Kassier vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat Einzelvertretungsbefugnis.
und mindestens 2 Beisitzer, wobei ein Beisitzer als Webmaster für die Pflege der Homepage zuständig ist.
b) Der/Die Kassenprüfer
Die Kasse wird nach dem Jahresabschluss, in jedem Fall aber vor der Generalversammlung, geprüft. Ein Kassenprüfer legt den Prüfbericht an der Generalversammlung ab. Ist der Kassenprüfer verhindert, muss er den Prüfbericht beim 1. Vorsitzenden vor der Generalversammlung schriftlich abgeben. Erst dann kann die Entlastung des Kassiers beantragt werden.
c) Die Generalversammlung
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. In den Vorstand können jedoch nur Personen gewählt werden, die volljährig und Mitglied sind. Nur anwesende Teilnehmer oder schriftlich abgegebene Bewerbungen mit Wahlannahmeerklärungen können bei der Wahl berücksichtigt werden. Abgestimmt wird in einfacher Mehrheit.
Von den pflichtbewussten Mitgliedern wird erwartet an der Generalversammlung teilzunehmen.
4.) Mittelverwendung
Vereinsgelder dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Ausgaben, die € 500,00 übersteigen, dürfen nicht von den befugten Vorstandsmitgliedern eigenmächtig vorgenommen werden, sondern müssen durch die Vorstandschaft beschlossen werden. Hiervon sind Karten- und Busbestellungen ausgeschlossen.
5.) Mitgliedsbeiträge
Der Jahresbeitrag wird festgelegt auf € 30,00.
Für Jugendliche unter 18 Jahren beträgt der Jahresbeitrag € 15,00. Studenten und Auszubildende erhalten auf Antrag den ermäßigten Beitrag von € 15,00.
Der Familienbeitrag von € 50,00 gilt für bis zu 2 Erwachsene (Eltern) und für alle Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahren deren Mitgliedschaft namentlich beantragt wird. Kinder über 16 Jahren bezahlen den ermäßigten Jahresbeitrag von 15,00 €
Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 01. Januar fällig und wird bis spätestens 01.04. jeden Jahres vereinbarungsgemäß vom Konto abgebucht. Neue Mitglieder zahlen immer sofort bei Eintritt, den vollen Betrag, für das noch laufende Jahr. Bei Eintritt ab dem 01.10. jeden Jahres ist für das laufende Geschäftsjahr kein Beitrag mehr fällig. Die Abbuchung erfolgt dann erst mit dem Beitragseinzug für das Folgejahr.
Bei Austritt oder Ausschluss wird kein anteiliger Beitrag zurückerstattet.
